Abzocke mit einem gefälschten Rundfunkschreiben. Achtung: Hier werden GEZ Gebühren ergaunert.
Alle Jahre wieder tauchen solche oder so ähnliche gefälschte GEZ Schreiben in den Briefkästen der Leute auf. Aber Achtung: Diese müssen nicht immer von der GEZ selber stammen. Die ersten Briefe tauchten 2013 — 2014 auf , danach immer mal vereinzelnd. Weitere einzelne Fälle 2018 bis heute.
Seit Januar 2013 zahlen die Bundesbürger zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine GEZ-Gebühr mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat, also 210 Euro im Jahr. Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß.

Den neuen Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt entrichten, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher, Radio oder Computer vorhanden ist und egal, wie viele Menschen dort zusammen leben.
Aber Achtung: Gefälschte GEZ Schreiben im Umlauf
Haben Sie in letzter Zeit Post von der GEZ bekommen? Dann seien sie vorsichtig: Die Polizei warnt vor diesen gefälschten GEZ Schreiben, bei dem zur Zahlung auf ein Berliner Konto aufgefordert wird.
Informieren sie sich bitte vorher bei der Gebührenstelle ob dieses Schreiben echt oder gefälscht ist.
Helfen sie mit und leiten Sie diese Seite weiter. Informieren sie ihre Bekannte und Freunde in den sozialen Medien.
Wie wird diese Gebühr erhoben ?
Erhoben wird die Gebühr von derselben Behörde wie vor 2013, nur dass sie einen neuen Namen trägt. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt mittlerweile „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Die GEZ-Ermittler, die an der Wohnungstür klingelten, um herauszufinden, ob ein Rundfunkgerät im Haushalt vorhanden ist, gibt es nicht mehr.
Die Wohnung als Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag ist laut Auskunft des Beitragsservices so definiert: Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die
- zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
- einen eigenen Eingang hat und
- nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.
Beitragsfrei sind hingegen Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen. Auch für Lauben in Schrebergärten, in denen niemand übernachten darf, wird keine Rundfunkgebühr fällig.
Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden sie hier