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Bun­des­netz­agen­tur ver­pflich­tet Anbie­ter zu mehr Trans­pa­renz bei Internetanschlüssen

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Bun­des­netz­agen­tur ver­pflich­tet Anbie­ter zu mehr Trans­pa­renz bei Internetanschlüssen

Gabri­el: “Mehr Trans­pa­renz für Ver­brau­cher”
Homann: “Geschwin­dig­keit von Breit­band­an­schlüs­sen soll ver­gleich­bar sein”

internet-anbieter-verbraucherschutz-tranzparenz-dsl-kunden-epoint24-verbindungBun­des­netz­agen­tur ver­pflich­tet Anbie­ter zu mehr Trans­pa­renz bei Inter­net­an­schlüs­sen. Das Bun­des­ka­bi­nett hat heu­te die Trans­pa­renz­ver­ord­nung der Bun­des­netz­agen­tur für den Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­reich beschlos­sen. Anbie­ter von Tele­fon- und Inter­net­dienst­leis­tun­gen müs­sen ihre Kun­den künf­tig vor Ver­trags­ab­schluss in einem über­sicht­li­chen Infor­ma­ti­ons­blatt über die wesent­li­chen Ver­trags­in­hal­te auf­klä­ren. In der monat­li­chen Rech­nung wer­den Kun­den dann jeweils über das aktu­ell gül­ti­ge Ende der Min­dest­ver­trags­lauf­zeit und die Kün­di­gungs­frist infor­miert. Außer­dem erhal­ten Ver­brau­cher einen Rechts­an­spruch auf Infor­ma­tio­nen zur kon­kre­ten Übertragungsrate.

Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Sig­mar Gabri­el: ““Mit der neu­en Ver­ord­nung geben wir Ver­brau­chern wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen von ihren Anbie­tern an die Hand, z. B. über die ein­zel­nen Ver­trags­be­din­gun­gen und Lauf­zei­ten, die Ein­hal­tung zuge­sag­ter Qua­li­täts­pa­ra­me­ter oder über Kos­ten­kon­trol­le. So kön­nen Ver­brau­cher in Zukunft leich­ter das für sie pas­sen­de Ange­bot fin­den, Abwei­chun­gen vom Ver­ein­bar­ten bes­ser kon­trol­lie­ren und sind durch die Ein­füh­rung von Warn­hin­wei­sen bei über­mä­ßi­gem Daten­ver­kehr vor uner­war­tet hohen Rech­nun­gen geschützt”.”




Jochen Homann, Prä­si­dent der Bun­des­netz­agen­tur ergänzt: ““Eine Ver­bes­se­rung der Trans­pa­renz bei Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­trä­gen hilft dem Ver­brau­cher und för­dert zugleich den Wett­be­werb. Anbie­ter sol­len die tat­säch­li­che Geschwin­dig­keit des Anschlus­ses offen­le­gen und in der monat­li­chen Rech­nung über das aktu­ell gül­ti­ge Ende der Ver­trags­lauf­zeit und Kün­di­gungs­fris­ten informieren.””

Die Rechts­ver­ord­nung sieht eine Erhö­hung der Trans­pa­renz bei Tele­fon- und Inter­net­dienst­leis­tun­gen vor und stärkt die Rech­te der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher. In einem Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blatt müs­sen die Anbie­ter ihre Kun­den unter ande­rem über die Ver­trags­lauf­zei­ten, die Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­län­ge­rung und Been­di­gung des Ver­tra­ges, die monat­li­chen Kos­ten und die ver­füg­ba­ren Daten­über­tra­gungs­ra­ten auf­klä­ren. Die Kun­den wer­den dann auch dar­über infor­miert, wel­che Diens­te Teil eines ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Daten­vo­lu­mens sind.

Ver­brau­cher sol­len zudem einen Rechts­an­spruch auf Infor­ma­tio­nen zu der kon­kre­ten Über­tra­gungs­ra­te erhal­ten. Sie sol­len sich ohne Auf­wand dar­über infor­mie­ren kön­nen, wel­che Daten­über­tra­gungs­ra­te im Ver­trag ver­ein­bart ist und wel­che Qua­li­tät tat­säch­lich gelie­fert wird. Anbie­ter müs­sen Ver­brau­cher auf Mög­lich­kei­ten zur Über­prü­fung der Band­brei­te wie das Mess­an­ge­bot der Bun­des­netz­agen­tur unter www.breitbandmessung.de hin­wei­sen. Mess­ergeb­nis­se sol­len spei­cher­bar sein, damit Ver­brau­cher meh­re­re Mes­sun­gen durch­füh­ren und etwa­ige Abwei­chun­gen zwi­schen tat­säch­li­cher und ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Daten­über­tra­gungs­ra­te dem Anbie­ter mit­tei­len können.

Nach dem Kabi­netts­be­schluss wird sich nun der Deut­sche Bun­des­tag mit der Trans­pa­renz­ver­ord­nung befas­sen. Danach kann die Rechts­ver­ord­nung erlas­sen wer­den und nach einer Umset­zungs­frist in Kraft treten.

Den Ent­wurf der Trans­pa­renz­ver­ord­nung kön­nen Sie hier abru­fen: www.bundesnetzagentur.de/pm-transparenzverordnung.

Quel­le: Bun­des­netz­agen­tur | Ent­wurf der Transparenzverordnung

Bild­quel­len: Pix­a­bay

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